I-6 U 97/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-26, I-6 U 97/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-26, I-6 U 97/06
I-6 U 97/06Obergericht26.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 97/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-26
Aktenzeichen: I-6 U 97/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0426.I6U97.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Düssel-dorf vom 22.März 2006 - 10 O 65/05 - abgeändert und wie folgt neu-gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 120.868,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. November 2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger als Ge-samtschuldner zu 41 % und die Beklagte zu 59 %. Die Kosten des Be-rufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 48 % und die Beklagte zu 52 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die jeweils andere Partei aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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