Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-30, I-1 U 252/06

I-1 U 252/06Obergericht30.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 252/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-30

Aktenzeichen: I-1 U 252/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0430.I1U252.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Oktober 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert; die Klage wird abge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 4.000,- € ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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