VI-U (Kart) 33/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-02, VI-U (Kart) 33/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-02, VI-U (Kart) 33/06
VI-U (Kart) 33/06Obergericht02.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 33/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-02
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 33/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0502.VI.U.KART33.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 23. Mai 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68.676,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 37.083,08 € seit dem 31.12.1999, aus 24.002,43 seit dem 31.12.2000 sowie aus 7.590,70 € seit dem 31.03.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Be-klagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin und die Klägerin die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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