VII-Verg 1/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-02, VII-Verg 1/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-02, VII-Verg 1/07
VII-Verg 1/07Obergericht02.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 1/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-02
Aktenzeichen: VII-Verg 1/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0502.VII.VERG1.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Dezember 2007, VK 31/06, wird zurückgewiesen
Der Antragstellerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die au-ßergerichtlichen Kosten und Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen auferlegt.
Der Gegenstandswert beträgt bis 10.050.000,00 €.
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