VI-2 U (Kart) 10/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-16, VI-2 U (Kart) 10/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-16, VI-2 U (Kart) 10/05
VI-2 U (Kart) 10/05Obergericht16.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 10/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-16
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 10/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0516.VI2U.KART10.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31. August 2005 ver-kündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, 52.042.794,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent von 29.241.388,28 EUR sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 10.516.941,19 EUR seit dem 17. Januar 2005 an die Klägerin zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden zu 95 % der Beklagten, im Übrigen der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
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