Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-06, VI-2 Kart 7/04 (V)

VI-2 Kart 7/04 (V)Obergericht06.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 7/04 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-06

Aktenzeichen: VI-2 Kart 7/04 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0606.VI2KART7.04V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerden der Beteiligten gegen die Verfügung des Bundeskartellamts

vom 12. September 2003 (B 8 - Fa - 21/03) werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zugelassen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Ver-fahren zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Kosten des Bundeskartellamts und der Beigeladenen werden den Beteiligten zu je einem Viertel auferlegt.

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