VI-2 Kart 7/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-06, VI-2 Kart 7/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-06, VI-2 Kart 7/04 (V)
VI-2 Kart 7/04 (V)Obergericht06.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 7/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-06
Aktenzeichen: VI-2 Kart 7/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0606.VI2KART7.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten gegen die Verfügung des Bundeskartellamts
vom 12. September 2003 (B 8 - Fa - 21/03) werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zugelassen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Ver-fahren zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Kosten des Bundeskartellamts und der Beigeladenen werden den Beteiligten zu je einem Viertel auferlegt.
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