I-24 U 207/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-08, I-24 U 207/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-08, I-24 U 207/06
I-24 U 207/06Obergericht08.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 207/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-08
Aktenzeichen: I-24 U 207/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0608.I24U207.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Die Klä-gerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.
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Der für den 28.08.2007 geplante Senatstermin entfällt.
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