I-2 U 135/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-14, I-2 U 135/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-14, I-2 U 135/05
I-2 U 135/05Obergericht14.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 135/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: I-2 U 135/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0614.I2U135.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. November 2005 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, soweit nicht die Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt bis zum 3. Mai 2007 562.500,00 €, seitdem 140.xxx,00 €.
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