Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-14, I-2 U 78/02

I-2 U 78/02Obergericht14.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 78/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-14

Aktenzeichen: I-2 U 78/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0614.I2U78.02.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. April 2002 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.022.583,76 € (= 2.000.000,00 DM) festgesetzt.

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