I-8 U 100/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-14, I-8 U 100/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-14, I-8 U 100/05
I-8 U 100/05Obergericht14.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 100/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: I-8 U 100/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0614.I8U100.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Juli 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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