I-23 U 36/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-19, I-23 U 36/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-19, I-23 U 36/07
I-23 U 36/07Obergericht19.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 36/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-19
Aktenzeichen: I-23 U 36/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0619.I23U36.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des beklagten Vereins und die Anschlussberufung der Kläger gegen das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.12.2006 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Anschlussbe-rufung trägt der beklagte Verein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der beklagte Verein darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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