Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-19, I-24 U 210/06

I-24 U 210/06Obergericht19.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 210/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-19

Aktenzeichen: I-24 U 210/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0619.I24U210.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 2. gegen das am 07. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Land-gerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden zur Hälfte dem Kläger zu 2. auferlegt. Die weiteren Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens tragen beide Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern zu 1. und 2. bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, so-fern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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