Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-19, I-24 U 55/07

I-24 U 55/07Obergericht19.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 55/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-19

Aktenzeichen: I-24 U 55/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0619.I24U55.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

  2. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.

  3. Der für den 14.08.2007 geplante Verhandlungstermin entfällt.

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