I-24 U 55/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-19, I-24 U 55/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-19, I-24 U 55/07
I-24 U 55/07Obergericht19.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 55/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-19
Aktenzeichen: I-24 U 55/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0619.I24U55.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.
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Der für den 14.08.2007 geplante Verhandlungstermin entfällt.
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