VI-U (Kart) 4/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-20, VI-U (Kart) 4/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-20, VI-U (Kart) 4/02
VI-U (Kart) 4/02Obergericht20.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-20
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0620.VI.U.KART4.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. September 2001 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Köln abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.251.711,49 € nebst 5 % Zinsen aus 1.186.761,80 € seit dem 24. Dezember 1999, aus weiteren 798.748,17 € seit dem 6. April 2000, aus weiteren 403.692,60 € seit dem 22. Januar 2003 und aus weiteren 1.862.508,92 € seit dem 3. Januar 2005 zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.
IV. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf jeweils 4.251.711,49 € festgesetzt; der Wert der Beweisaufnahme beträgt 2.389.202,57 €.
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