Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-21, I-9 U 7/07

I-9 U 7/07Obergericht21.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 7/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-21

Aktenzeichen: I-9 U 7/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0621.I9U7.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Mai 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal (14 O 72/05) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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