I-4 U 64/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-26, I-4 U 64/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-26, I-4 U 64/06
I-4 U 64/06Obergericht26.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 64/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-26
Aktenzeichen: I-4 U 64/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0626.I4U64.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 21. Februar 2006 – Einzelrichter – (4 O 403/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Versicherungs-schutz wegen der Verunreinigung des Bodens im Bereich des ehemaligen Mietobjektes (chemische Reinigung) im „r.“-Warenhaus, R.-D.-Str. ... in W. zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 1/5 und der Beklagte zu 4/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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