Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-27, VII-Verg 15/07

VII-Verg 15/07Obergericht27.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 15/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-27

Aktenzeichen: VII-Verg 15/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0627.VII.VERG15.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. April 2007 (VK – 10/2007 – B) insoweit aufgehoben, als dem Antragsgegner die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewandten Kosten der Beigeladenen auferlegt worden sind.

Die Beigeladene hat die ihr im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen selbst zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beigeladene zu tra-gen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 4.500 EUR

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