I-2 U 132/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-28, I-2 U 132/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-28, I-2 U 132/05
I-2 U 132/05Obergericht28.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 132/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-28
Aktenzeichen: I-2 U 132/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0628.I2U132.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. November 2005 verkündete Ur-teil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten we-gen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 750.000,-- Euro.
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