I-26 W 3/06 AktE•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-02, I-26 W 3/06 AktE
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-02, I-26 W 3/06 AktE
I-26 W 3/06 AktEObergericht02.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 3/06 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-02
Aktenzeichen: I-26 W 3/06 AktE
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0702.I26W3.06AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Es wird klargestellt, dass Tenor 2 des angefochtenen Beschlusses vom 18.05.2005 die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens berücksichtigt.
Die Beschwerdegegnerinnen zu 1 und 2 haben die im Beschwerdeverfah-ren entstandenen Gerichtskosten sowie die im Beschwerdeverfahren ent-standenen außergerichtlichen Kosten der beiden Vertreter der außenste-henden Aktionäre als Gesamtschuldnerinnen zu tragen. Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 200.000 €
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