Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-02, I-9 U 3/07

I-9 U 3/07Obergericht02.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 3/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-02

Aktenzeichen: I-9 U 3/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0702.I9U3.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. März 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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