Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-06, I-22 U 44/05

I-22 U 44/05Obergericht06.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 44/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-06

Aktenzeichen: I-22 U 44/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0706.I22U44.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. Februar 2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld –

5 O 27/99 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuld-ner 122.904,16 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 29.399,28 € vom 28.02.1998 bis 17.02.2000 sowie aus 122.904,16 € seit dem 18.02.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Beru-fung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wer-den zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 57%, die Beklagten als Gesamtschuldner 43%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 46%, die Beklagten als Gesamtschuldner 54%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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