VII-Verg 10/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-11, VII-Verg 10/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-11, VII-Verg 10/07
VII-Verg 10/07Obergericht11.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 10/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-11
Aktenzeichen: VII-Verg 10/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0711.VII.VERG10.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. März 2007 (VK – 07/2007 – B) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie die Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. Ihre eigenen außergerichtlichen Aufwendungen trägt sie selbst.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 26.000 €
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