Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-17, I-20 U 180/06

I-20 U 180/06Obergericht17.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 180/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-17

Aktenzeichen: I-20 U 180/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0717.I20U180.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. November 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Voll­streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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