VI-2 U (Kart) 13/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-18, VI-2 U (Kart) 13/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-18, VI-2 U (Kart) 13/05
VI-2 U (Kart) 13/05Obergericht18.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 13/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-18
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 13/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0718.VI2U.KART13.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenaat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels wird das am 30. September 2005 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, 1.068.764,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2005 an die Klägerin zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
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