III-5 Ss 96/07 - 41/07 I•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-25, III-5 Ss 96/07 - 41/07 I
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-25, III-5 Ss 96/07 - 41/07 I
III-5 Ss 96/07 - 41/07 IObergericht25.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ss 96/07 - 41/07 I — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-25
Aktenzeichen: III-5 Ss 96/07 - 41/07 I
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0725.III5SS96.07.41.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Tenor
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Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düs-seldorf vom 14. Februar 2007 aufgehoben, soweit den Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist, und die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.
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Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen;
jedoch wird die Urteilsformel klarstellend dahin berichtigt, dass das Wort "gemeinschaftlichen" enfällt.
- Die Kosten des Revisionsverfahrens werden wie folgt verteilt:
Die Gebühr wird um ein Drittel ermäßigt. Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen zu einem Drittel der Staatskasse zur Last. Im Übrigen haben die Angeklagten die Kosten zu tragen.
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