I-7 W 60/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-31, I-7 W 60/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-31, I-7 W 60/07
I-7 W 60/07Obergericht31.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 W 60/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-31
Aktenzeichen: I-7 W 60/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0731.I7W60.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 1.500 € festgesetzt.
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