VII-Verg 25/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-31, VII-Verg 25/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-07-31, VII-Verg 25/07
VII-Verg 25/07Obergericht31.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 25/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-31
Aktenzeichen: VII-Verg 25/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0731.VII.VERG25.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bun-des vom 3. Juli 2007 (VK 3-64/07) gerichtete Antrag der Antragstel-lerin wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 11. August 2007 anzuzeigen, ob und gegebenenfalls mit wel-chen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleibt.
Die Frist zur Beschwerdeerwiderung wird einstweilen ausgesetzt.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Beschwerdegericht eine etwaige Auftragserteilung unverzüglich mitzuteilen und diese durch geeignete Unterlagen zu belegen.
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