I-10 U 148/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-02, I-10 U 148/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-02, I-10 U 148/06
I-10 U 148/06Obergericht02.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 148/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-02
Aktenzeichen: I-10 U 148/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0802.I10U148.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2006 verkün-dete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düs-seldorf abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
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