Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-02, I-10 U 148/06

I-10 U 148/06Obergericht02.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 148/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-02

Aktenzeichen: I-10 U 148/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0802.I10U148.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2006 verkün-dete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düs-seldorf abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

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