Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-02, VI-U (Kart) 10/07

VI-U (Kart) 10/07Obergericht02.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-02

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0802.VI.U.KART10.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.09.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 12 O 537/05, wird ebenso zurückgewiesen wie die Berufung des Beklagten zu 2) gegen dasselbe Urteil.

II. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 42 % und der Beklagte zu 2) zu 58 %.

Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu erstatten und 42 % ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Dem Beklagten zu 2) fallen 58 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Seite in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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