I-2 U 122/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-09, I-2 U 122/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-09, I-2 U 122/06
I-2 U 122/06Obergericht09.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 122/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: I-2 U 122/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0809.I2U122.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juni 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung der Beklagten zu 1. zur Unterlassung entfällt.
II.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leisten.
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