I-2 U 49/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-09, I-2 U 49/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-09, I-2 U 49/06
I-2 U 49/06Obergericht09.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 49/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: I-2 U 49/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0809.I2U49.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Restitutionsklägerinnen gegen das am 6. April 2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage, soweit sie Restitutionsklage ist, als unzulässig verworfen wird.
II.
Den Restitutionsklägerinnen werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Restitutionsklägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Restitutionsbeklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Restitutionsbeklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert beträgt auch für das Berufungsverfahren 500.000,-- Euro.
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