Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-13, VII Verg 16/07

VII Verg 16/07Obergericht13.08.2007

Regest

Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII Verg 16/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-13

Aktenzeichen: VII Verg 16/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0813.VII.VERG16.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Leitsätze

Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.

Tenor

Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer, die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:

bis zum 17. Juli 2007 bis 95.000 EUR

seither bis 16.000 EUR

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