VI-U (Kart) 11/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-15, VI-U (Kart) 11/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-15, VI-U (Kart) 11/07
VI-U (Kart) 11/07Obergericht15.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-15
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0815.VI.U.KART11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. November 2006 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss zu TOP 10 in der Gesellschafterversammlung der Beklag-ten vom 28.02.2006 betreffend die Einziehung des Geschäftsanteils der Klägerin wird für nichtig erklärt.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Der Wert der Beschwer der Klägerin und der Wert des Berufungsverfah-rens werden auf jeweils 100.000 € festgesetzt.
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