I-2 U 34/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-16, I-2 U 34/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-16, I-2 U 34/06
I-2 U 34/06Obergericht16.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 34/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-16
Aktenzeichen: I-2 U 34/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0816.I2U34.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der
4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom
- März 2006 teilweise abgeändert. Die Klage wird
insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin
auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann
die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleis-
tung in Höhe von 35.000,00 € abwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 500.000,00
festgesetzt.
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