Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-16, I-2 U 34/06

I-2 U 34/06Obergericht16.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 34/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-16

Aktenzeichen: I-2 U 34/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0816.I2U34.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der

4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom

  1. März 2006 teilweise abgeändert. Die Klage wird

insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann

die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleis-

tung in Höhe von 35.000,00 € abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 500.000,00

festgesetzt.

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