Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-16, I-6 U 130/06

I-6 U 130/06Obergericht16.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 130/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-16

Aktenzeichen: I-6 U 130/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0816.I6U130.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Mai 2006 verkündete Ur-teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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