I-16 U 209/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-17, I-16 U 209/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-17, I-16 U 209/06
I-16 U 209/06Obergericht17.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 209/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-17
Aktenzeichen: I-16 U 209/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0817.I16U209.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. September 2006 ver-kündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird als unzulässig verworfen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Teilurteil teilweise abgeändert. Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass er die Einnahmen und Ausgaben in seiner Abrechnung vom 11./19.02.2004 so vollständig angegeben habe, wie er hierzu im Stande sei.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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