Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-17, I-16 U 258/06

I-16 U 258/06Obergericht17.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 258/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-17

Aktenzeichen: I-16 U 258/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0817.I16U258.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 26. Oktober 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Den Klägern werden ihre eigenen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 1. zu 52 %, der Kläger zu 2. zu 31 % und der Kläger zu 3. zu 17 % zu tra-gen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

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