I-1 U 172/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-20, I-1 U 172/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-20, I-1 U 172/06
I-1 U 172/06Obergericht20.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 172/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-20
Aktenzeichen: I-1 U 172/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0820.I1U172.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Juni 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.547,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 17.903,24 € seit dem 14.05.2005 und aus weiteren 10.644,- € seit dem 29.11.2005 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 6.000,- € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 699,90 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 15 % und der Beklagten zu 85 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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