I-1 U 198/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-20, I-1 U 198/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-20, I-1 U 198/06
I-1 U 198/06Obergericht20.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 198/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-20
Aktenzeichen: I-1 U 198/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0820.I1U198.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. August 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 16.593,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.179,23 € seit dem 13.08.2004 und aus weiteren 413,90 € seit dem 20.06.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 7 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 93 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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