VII-Verg 27/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-22, VII-Verg 27/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-22, VII-Verg 27/07
VII-Verg 27/07Obergericht22.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 27/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: VII-Verg 27/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0822.VII.VERG27.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 23. Jul i 2007, VK 3- 76/07, wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 5. September 2007 mitzuteilen, ob und gegebenenfalls mit welchen An-trägen die Beschwerde aufrechterhalten wird.
Die Frist zur Beschwerdeerwiderung bleibt einstweilen ausgesetzt.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Beschwerdegericht eine etwaige Auftragserteilung unverzüglich mitzuteilen und diese durch ge-eignete Unterlagen zu belegen.
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