I-3 Wx 57/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-31, I-3 Wx 57/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-31, I-3 Wx 57/07
I-3 Wx 57/07Obergericht31.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 57/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-31
Aktenzeichen: I-3 Wx 57/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0831.I3WX57.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, soweit es sich gegen die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache wendet.
Der Kostenausspruch des Landgerichts wird aufgehoben.
Der Antragstellerin wird zur Verteidigung gegen die sofortige weitere Beschwerde des Beigetretenen mit Wirkung ab dem 17. August 2007 Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte im Rechtsbeschwerdeverfahren Rechtsanwältin H. beigeordnet; im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin werden monatliche Raten in Höhe von 95 € ab November 2007 festgesetzt.
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