I-20 W 70/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-03, I-20 W 70/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-03, I-20 W 70/07
I-20 W 70/07Obergericht03.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 70/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-03
Aktenzeichen: I-20 W 70/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0903.I20W70.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestset-zungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Düsseldorf vom 08.03.2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin aufer-legt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 880,-- €.
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