II-7 UF 87/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-03, II-7 UF 87/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-03, II-7 UF 87/07
II-7 UF 87/07Obergericht03.09.2007
Regest
Leitsatz: Bei der Berechnung des Wohnvorteils sind verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig. Hinweis: Die Berufung ist zurückgenommen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 87/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-03
Aktenzeichen: II-7 UF 87/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0903.II7UF87.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Leitsatz:
Bei der Berechnung des Wohnvorteils sind verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig.
Hinweis: Die Berufung ist zurückgenommen.
Tenor
I.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.872 € festgesetzt.
II.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
III.
Der Antragstellerin wird zur Verteidigung gegen die gegnerische Berufung gemäß § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L. in E. beigeordnet.
IV.
Zur Vorbereitung des Senatstermins werden die Parteien auf Folgendes hingewiesen:
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