18 U 45/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-05, 18 U 45/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-05, 18 U 45/07
18 U 45/07Obergericht05.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 45/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: 18 U 45/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0905.18U45.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Dezember 2006
verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
(1 O 314/06) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-
streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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