Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-06, I-2 U 25/06

I-2 U 25/06Obergericht06.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 25/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: I-2 U 25/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0906.I2U25.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2006 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheiten können jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.

IV. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

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