I-20 U 21/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-11, I-20 U 21/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-11, I-20 U 21/07
I-20 U 21/07Obergericht11.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-11
Aktenzeichen: I-20 U 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0911.I20U21.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14c. Zivilkam-mer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2007 wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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