Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-11, I-20 U 21/07

I-20 U 21/07Obergericht11.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 21/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-11

Aktenzeichen: I-20 U 21/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0911.I20U21.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14c. Zivilkam-mer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2007 wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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