Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-12, VII-Verg 28/07

VII-Verg 28/07Obergericht12.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 28/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-12

Aktenzeichen: VII-Verg 28/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0912.VII.VERG28.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird die Entscheidung der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24. Juli 2007 (VK 3-82/07) aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, in dem Vergabeverfahren 301-07-10094 die Wertung zum Los Nr. 1 unter Einschluss des Angebots des Antragstellers zu wiederholen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu je ½.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 €

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