2 U 113/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-13, 2 U 113/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-13, 2 U 113/05
2 U 113/05Obergericht13.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 113/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-13
Aktenzeichen: 2 U 113/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0913.2U113.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. August 2005 verkündete Teilurteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, soweit nicht die Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt bis zum 18. Januar 2007 10.000,00 €, danach 8.000,00 €.
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