I-3 Wx 165/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-14, I-3 Wx 165/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-14, I-3 Wx 165/07
I-3 Wx 165/07Obergericht14.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 165/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-14
Aktenzeichen: I-3 Wx 165/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0914.I3WX165.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen der Antragsgegnerin zur Last. In diesem Rechtszug entstandene außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Geschäftswert gemäß § 48 Abs. 3 WEG: bis 5.000 €.
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