Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-18, I-21 U 277/06

I-21 U 277/06Obergericht18.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 277/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: I-21 U 277/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0918.I21U277.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter - vom 01.12.2006 (5 O 190/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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